Hygienekonzept

Für ein reibungsloses und achtsames Miteinander müssen wir ein paar Regeln befolgen und bitten auch dich, folgende Anweisungen zu beachten:


Hygienekonzept des Heaven-OnEarth Yoga Studios

Vorbemerkung

Das Heaven-OnEarth Yoga, Health & Physio Yoga Studio verfügt an seinem Standort nach § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind. Die Umsetzung schafft ein hygienisches Umfeld und soll zur Erhaltung der Gesundheit unserer Auszubildenden, Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie allen am Yoga Studio Beteiligten beitragen.

Der vorliegende Hygieneplan Corona dient als Ergänzung zum Rahmenhygieneplan des Landes. Geschäftsleitung und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen dabei mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass Auszubildende, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen. Der Hygieneplan gilt entsprechend für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Honorardozentinnen und -dozenten, Auszubildende, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den laufenden Kursen, Bildungsmaßnahmen sowie Fortbildungen. Die Geschäftsleitung von Heaven-OnEarth Yoga, Health & Physio behält sich vor, diese Verfahrensanweisung den sich verändernden Bedingungen bezüglich des Pandemiegeschehens anzupassen.

Alle Beschäftigten des Yoga Studios, alle Auszubildenden, Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie alle weiteren regelmäßig an unserem Standort arbeitenden Personen sind angehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert Koch-Instituts zu beachten.

Über diese Hygienemaßnahmen werden das Personal, Honorarkräfte, die Auszubildenden, Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf jeweils geeignete Weise unterrichtet.

Hygieneregeln im Überblick (unten ausführlich):

  • Du darfst nur ins Studio kommen, wenn du gesund bist, in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer CoV-2 infizierten Person hattest und einen tagesaktuellen negativen Covid19-Schnelltest hast, geimpft (Impfausweis mitbringen) oder genesen bist (Nachweis ist vorzulegen).
  • Leidest Du aktuell unter den typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten oder Störung des Geruchs- und Geschmacksinns, ist eine Teilnahme ausgeschlossen.
  • Wir müssen Deinen Namen, das Datum Deines Besuchs sowie Deine Adresse dokumentieren.
  • Es besteht Maskenpflicht im Studio, zum Praktizieren darf die Maske abgenommen werden.
  • Wir bitten Dich zusätzlich darum, überall die Abstandsregelung von 1,5 Metern zu anderen Personen zu beachten.
  • Bitte achte auf die gängigen Hygienestandards: Entsprechendes Händewaschen bzw. desinfizieren beim Betreten der Räumlichkeiten. Nutze hierfür bitte die zur Verfügung gestellten Mittel oder bringe Dir die für Dich passenden Mittel mit. Niesen und Husten in die Armbeuge oder Taschentuch. Kein Händeschütteln und Umarmen.
  • Die Umkleiden vor Ort dürfen nicht benutzt werden, deshalb komme bitte bereits umgezogen in Deiner Yogakleidung ins Studio.
  • Du solltest eine eigene Yogamatte mitbringen – da unser Equipment im Studio nur eingeschränkt genutzt werden kann – und diese auch nach Deinem Studiobesuch wieder mit nach Hause nehmen.
  • Da wir alles nach Benutzung desinfizieren müssen, können unsere Matten während dieser Zeit nicht genutzt werden.
  • Wenn Du ein Kissen von uns nutzen möchtest, musst Du ein eigenes Handtuch zum Drüberlegen mitbringen.
  • Wenn Du ein Bolster von uns nutzen möchtest, musst Du einen eigenen Kopfkissenbezug zum Drüberziehen mitbringen.
  • Um die Ansammlung von Aerosolen zu verhindern und eine ausreichende Belüftung zu gewährleisten, werden wir die Klimaanlage auf eine angenehme Raumtemperatur konstant anbehalten und regelmäßig den Raum – auch während der Yogastunden – stoßlüften. Bitte beachte dies bei Deiner Kleiderwahl und bringe Dir für die Endentspannung eine wärmende Decke mit.

1 Persönliche Hygiene

Das Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

Wichtigste Maßnahmen

  • Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen Gliederschmerzen) dürfen betreffende Personen ihren Haushalt nicht verlassen und den Standort nicht besuchen.
  • Ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,50 m ist einzuhalten.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d.h. nicht anMund, Augen und Nase fassen.
  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
  • Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach derBenutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske, nach dem Toiletten-Gang oder nach Betreten des Unterrichtsraums) durch
  • Händewaschen: mit Seife für mindestens 30 Sekunden
    (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/) oder 
  • Händedesinfektion:Das sachgerechte Desinfizierender Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten. (siehe auch https://www.aktion- sauberehaende.de).
  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Ein Husten oder Niesen soll in die Armbeuge erfolgen, dabei ist ein größtmöglicher Abstand zu anderen Personen einzuhalten, am besten wegdrehen.
  • Es ist verpflichtend, einen medizinischen Mund-Nase-Schutz (OP-Maske; FFP2- Maske) zu tragen. Damit können Tröpfchen, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Ein Visier/Face Shield oder eine textile Maske sind nicht ausreichend. Die medizinische Maske muss im gesamten Gebäude, sowohl in den Kursräumen als auch in allen anderen Gemeinschaftsräumen getragen werden. Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird. Dort, wo praktische (körpernahe) Übungen ausgeführt werden, müssen auch vor und nach dem Kontakt die Hände desinfiziert werden. Trotz medizinischer Maske sind die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des RKI und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, zwingend weiterhin einzuhalten.

    Hinweise zum Umgang mit den medizinischen Masken:
    Folgende Hinweise des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind zu beachten:
  • Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
  • Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen werden.
  • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt,um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
  • Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist potenziellerregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese möglichst nicht berührt werden.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).
  • Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.

2 Raumhygiene: Unterrichtsräume, Seminarräume, Aufenthaltsräume

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion ist in allen Räumlichkeiten nach Möglichkeit ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Matten/Sitzplätze in den Unterrichts- und Seminarräumen möglichst weit auseinandergestellt und Gruppengrößen – falls die Behörden dies fordern – reduziert werden. Die Kontaktdaten aller Auszubildenden, Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden unter Angabe des Datums und der besuchten Veranstaltung schriftlich dokumentiert und diese Aufzeichnungen vier Wochen aufbewahrt und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt, damit etwaige Infektionsketten nachvollzogen werden können, und die Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht. Zudem werden Auszubildende, Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Lerngruppen nicht durchmischt und alle lerngruppenübergreifenden Aktivitäten entfallen. Auch die Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher werden unter Angabe des Datums und des Besuchsgrundes schriftlich dokumentiert, diese Aufzeichnungen vier Wochen aufbewahrt und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt, damit etwaige Infektionsketten nachvollzogen werden können. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden diese Daten gelöscht. Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften der Räume (Quer- oder Stoßlüftungalle 20 Minuten für ca. 5 Minuten, um die Innenraumluft spürbar auszutauschen. Eine Kipplüftung ist wirkungslos, da dies zu einem unzureichenden Luftaustausch führt. Aus Sicherheitsgründen werden verschlossene Fenster für die Lüftung unter Aufsicht einer Mitarbeiterin oder Mitarbeiters geöffnet. Auf das Essen in den Unterrichtsräumen sollte wegen der Maskenpflicht verzichtet werden. Nach Möglichkeit sollten die Auszubildenden sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmen an der frischen Luft essen.

Reinigung

Die DIN 77400 (Anforderungen an die Reinigung) wird beachtet. Sie definiert Grundsätze für eine vertragsgemäße, umweltbewusste und hygienische Reinigung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen hinsichtlich Technik und Methoden der Gebäudereinigung und rechtlicher Anforderungen durch das Infektionsschutzgesetz. Das beauftragte Reinigungsunternehmen setzt diese Regelungen in Eigenverantwortlichkeit um.

Im Gegensatz zur Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion in unseren Räumen auch in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung völlig ausreichend.

Wird eine Desinfektion im Einzelfall als notwendig erachtet, so wird diese generell als Wischdesinfektion mit einer kalten Lösung durchgeführt. Eine Sprühdesinfektion sowie Raumbegasungen zur Desinfektion sind grundsätzlich nicht angezeigt. Die Einwirkzeit bzw. Benetzungszeit sind zu beachten. Je nach Desinfektionsmittel (wenn getrocknete Reste reizend wirken) ist eine anschließende Grundreinigung erforderlich.

Folgende Areale werden gründlich und in stark frequentierten Bereichen täglich gereinigt:

• Türklinken und Griffe (z.B. an Schubladen- und Fenstergriffen) sowie der Umgriff der Türen, Treppen- & Handläufe,Lichtschalter und alle weiteren Griffbereiche.

Hygiene im Sanitärbereich

In allen Toilettenräumen stehen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereit und werden regelmäßig aufgefüllt. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher werden bereitgestellt. In den Sanitärräumen darf sich maximal die angegebene Personenanzahl zeitgleich mit einem Mindestabstand von 1,50m aufhalten. Am Eingang der Toiletten wird durch einen sichtbaren Aushang darauf hingewiesen. Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden werden täglich gereinigt. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem wird nach Entfernung der Kontamination mit einem Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch eine prophylaktische Wisch-Desinfektion mit Arbeitsgummihandschuhe durchgeführt. Wir empfehlen den Auszubildenden, Teilnehmerinnen und Teilnehmern, ein individuelles Hygieneset selbst zusammenzustellen und dieses an den Präsenztagen mitzubringen. Es sollte folgende Utensilien beinhalten:

  • Händedesinfektionsmittel
  • Medizinische Maske (OP-Maske, FFP2-Maske)
  • Handcreme

4 Infektionsschutz in den Pausen

In den Pausen wird ein Abstand von 1,50m eingehalten. Versetzte Pausenzeiten zur Vermeidung, dass zu viele Auszubildende, Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeitgleich die Sanitärräume aufsuchen und sich Menschenansammlungen und Warteschlangen bilden, werden umgesetzt. Eine individuelle Anpassung der Pausensituationen erfolgt in Absprache mit der Geschäftsleitung und dem Personal. Die veränderten Pausenzeiten werden den Auszubildenden, Teilnehmerinnen und Teilnehmern bekanntgegeben. Abstände werden auch in allen anderen gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten und Außenanalagen eingehalten.

5 Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Covid-19- Krankheitsverlauf

Bei bestimmten Personengruppen ist das Risiko für einen schweren COVID-19- Krankheitsverlauf höher (siehe Hinweise des Robert Koch-Instituts https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html).

Dazu zählen insbesondere Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen wie:

  • Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)
  • chronische Erkrankungen der Lunge (z. B. COPD)
  • chronische Lebererkrankungen
  • Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
  • Krebserkrankungen
  • ein geschwächtes Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison).Diese Personengruppen benötigen einen besonderen Schutz, daher wird empfohlen, dass diese am Präsenzunterricht nicht teilnehmen. Personen über 60 Jahre werden nur auf freiwilliger Basis eingesetzt. Eine Schwerbehinderung allein ohne Vorliegen einer risikoerhöhenden Erkrankung bietet keinen Grund dafür, dass diese Personen nicht eingesetzt werden. Gleiches gilt für Schwangere (siehe Hinweise zum Mutterschutz und zur Beschäftigung schwangerer Frauen im Hinblick auf eine Ansteckung mit Coronavirus (SARS-CoV-2) der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, April 2020). Auszubildenden, Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die unter einer oder mehreren Vorerkrankungen leiden, wird empfohlen zuhause zu bleiben. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwister) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben.

6 Wegführung

Es wird darauf geachtet, dass nicht alle Auszubildenden, Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie weitere Personen gleichzeitig über die Gänge und Treppenhäuser zu den Sanitärräumen, Unterrichts- und Seminarräumen und in die Außenanlage des Gebäudes gelangen.

7 Konferenzen und Versammlungen

Konferenzen sind auf das notwendige Maß begrenzt. Auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50m wird geachtet. Video- oder Telefonkonferenzen werden bevorzugt genutzt.

8 Meldepflicht

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V.m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen dem Gesundheitsamt zu melden.


Alle weiteren wichtigen Infos für deinen Besuche im Yoga Studio findest du hier:
www.heaven-onearth.com/yoga-studio-bad-saulgau/

Du hast noch Fragen: dann kontaktiere Marina unter [email protected]

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